Aufnahme/Entlassung
Wer kann sich an uns wenden?
Menschen, die an einer unheilbaren Erkrankung leiden, Angehörige und Freunde von Betroffenen, Ärzte, umliegende Krankenhäuser, ambulante Pflegedienste sowie Sozialstation. Nach Absprache ist auch eine Besichtigung der Station möglich.
Es können Patientinnen und Patienten behandelt werden, die an einer weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, vornehmlich an Tumorerkrankungen und an neurologischen Leiden. Voraussetzung ist, dass die auftretenden Symptome ambulant nicht mehr therapierbar sind und eine stationäre Behandlung erforderlich wird.
Eine Aufnahme bedarf der vorherigen telefonischen Anmeldung, die durch oder in Absprache mit der behandelnden Ärztin, dem behandelnden Arzt erfolgen sollte. Für die Aufnahme auf die Palliativstation ist eine ärztliche Einweisung erforderlich.
Die Kostenträger für die Behandlung sind die Krankenkassen.
Unser Ziel ist es, den Patienten nach einer Besserung ihres Zustandes die Rückkehr nach Hause zu ermöglichen. Die Entlassung wird mit allen Beteiligten möglichst frühzeitig und umfassend vorbereitet.
Um sicher zu stellen, dass die vereinbarten Maßnahmen nahtlos weitergeführt werden können, nehmen wir Kontakt auf mit den niedergelassenen Ärzten, den ambulanten Pflegediensten, ambulanten Hospizdiensten etc.
Unsere Sozialarbeiterinnen beantragen einen Pflegegrad und Hilfsmittel, wenn dies gewünscht wird.